Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma KFZ Pflaster und dem Antragsteller sowie dem/der Vertragspartner/in.

Die Firma KFZ Pflaster vermittelt Dienstleistungen von KFZ-Fachwerkstätten. Für die Leistungen dieser Vertragspartner übernimmt KFZ Pflaster keine Haftung. Ein Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen KFZ Pflaster besteht nicht. Die AGBs und die darin festgelegten Preise können einseitig von KFZ Pflaster durch schriftlichen Hinweis an die Vertragspartner geändert werden. Die Zustimmung des Vertragspartners zur Vertragsänderung wird angenommen, wenn dieser nicht ausdrücklich innerhalb von zwei Monaten widerspricht.

Alle angeführten Leistungen und Konditionen gelten ausschließlich an die von KFZ Pflaster vermittelten Betriebe und Partner.

Vertragsschluss:

Der Vertrag zwischen der Firma KFZ Pflaster und dem Kunden (Privat/Unternehmen) kommt aufgrund der Gegenzeichnung und schriftlichen Bestätigung des Antrages zustande. Durch Abgabe des Antrages erklärt der Kunde, an diesen jedenfalls 14 Tage gebunden zu sein.

Die Firma KFZ Pflaster verpflichtet sich gegenüber dem Kunden als Vertragspartner, im Schadensfall alle vertraglich festgelegten Serviceleistungen zu erfüllen. Voraussetzung dafür sind die vollständige Leistung der vorgeschriebenen Beiträge und die Einhaltung der nachstehend festgelegten Bedingungen zu den jeweiligen Serviceleistungen.

Die vermittelten Vertragspartner der Firma KFZ Pflaster sind ausschließlich am österreichischen Markt tätige Unternehmen mit Firmensitz in Österreich. KFZ Pflaster behält sich vor, das Leistungsverzeichnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Darüber wird der Antragsteller schriftlich in Kenntnis gesetzt. Der Vertrag wird auf unbefristete Zeit geschlossen. Kündigungsmöglichkeiten werden im Punkt Beendigung des Vertrages ausführlich beschrieben.

Hat der Kunde die Leistungen von KFZ Pflaster direkt im Schadenfall in Anspruch genommen und ist erst durch diesen Schaden Kunde geworden, erklärt er sich hiermit auf 1 Jahr gebunden!

Wer hat Anspruch auf die genannten Leistungen?

Anspruch auf die Leistungen gemäß den jeweiligen Leistungspaketen haben der im Antrag genannte Kunde (bei Firmenkunden auch die zusätzlich genannte Privatperson), der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte, sowie deren Kinder (jedoch nur, wenn diese in häuslicher Gemeinschaft mit dem genannten Kunden leben, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich in Ausbildung befinden und nicht selbsterhaltungsfähig sind).

Die Serviceleistungen „Selbstbehaltsreduktion“, „Nachlass bei Schäden“, „Hol- und Bringservice“, „Leihauto“, „Fahrzeugreinigung“, „Anwaltstelefon“, „Fahrzeugüberprüfung“ und „Servicekostenreduktion“ können nur bei den von KFZ Pflaster genannten Partnern und vermittelten Werkstätten in Anspruch genommen werden. Wählt der Kunde eine andere Werkstätte oder einen anderen Partner, verzichtet er damit auf die genannten Leistungen. Wenn kein Reparaturauftrag erteilt wird bzw. erteilt werden kann (zum Beispiel bei Totalschaden des KFZ), besteht kein Anspruch auf die genannte Leistung.

Ausschlüsse

Die vermittelten Leistungen von KFZ Pflaster gelten nicht bei: Totalschaden und jeglicher Art von Verschleißteilreparaturen. Alle Pakete beziehen sich ausschließlich auf Kfz bis 3,5 t höchst zulässigem Gesamtgewicht, in weiterer Folge auf PKW und Kombis. Für andere Fahrzeuge (LKW, Kastenwägen, Anhänger etc.) bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

Pakete

Als Firmenkunde steht Ihnen die Firma KFZ Pflaster unter 0800/80 90 20 zur Verfügung! Im Schadenfall bitten wir Sie, uns sofort zu kontaktieren. Die Paketvarianten sind individuell und schriftlich zu erfragen.

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SERVICEPUNKTE

– Selbstbehaltsreduktion

Ab Reparaturkosten von € 550,- (exkl. MwSt.) pro Schadenfall vermindert sich der Selbstbehalt um € 100,00. Fällt kein Selbstbehalt an, etwa weil die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlt, besteht kein Anspruch auf € 100,00 Ermäßigung. Die Selbstbehaltminimierung von € 100,00 bezieht sich immer auf den von Ihnen durch Ihren Versicherer tatsächlich vorgeschriebenen Selbstbehalt lt. Ihrem Versicherungsvertrag. Beispiel: Hat der Kunde einen vereinbarten Selbstbehalt von 200,– (gemäß Kaskovertrag), welcher vom Versicherer bei Zahlung der Reparaturrechnung an die Werkstatt abgezogen wird, werden von der Werkstatt dem Kunden lediglich € 100,00 weiterverrechnet. Die Abrechnung des Schadens erfolgt mittels Zession, welche Sie im Schadenfall bei der Werkstatt unterschreiben müssen. Über diese verrechnet die Werkstatt direkt mit dem Versicherer.

– Nachlass bei Schäden

Ab Reparaturkosten von € 550,- (exkl. MwSt.) pro Schadenfall vermindert sich der Rechnungsbetrag um € 100,00. Zahlt etwa die Haftpflichtversicherung des Gegners den Schaden, so kommt kein Nachlass zustande. Dies bezieht sich auf Eigenschäden und Selbstzahlung des Schadens.

– Hol- u. Bringservice

Ihr beschädigtes Fahrzeug wird abgeholt und nach der Reparatur wieder zurück gebracht. Der Ort der Abholung des Fahrzeuges wird vom Kunden via Telefon oder online bekannt gegeben. Die Firma KFZ Pflaster stellt dann umgehend die Verbindung zwischen Reparaturwerkstatt und dem Kunden her. Die Terminvereinbarung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Anforderung bei KFZ Pflaster. Folglich wird die genaue Zeit für die Abholung ihres Fahrzeuges vereinbart bzw. der Ort, an dem Sie Ihren Leihwagen übernehmen können. Das Fahrzeug kann auch von Ihnen selbständig in die Werkstätte gebracht werden.

– Leihauto

Für die notwendige Dauer jeder Reparatur erhalten Sie einen Leihwagen gratis und bleiben so mobil. Wenn Sie einen Leihwagen benötigen, kann es zu kurzen Wartezeiten für einen Reparaturtermin kommen. 
Kosten wie Benzin und durch Sie verursachte Schäden sind von Ihnen zu bezahlen. Hierfür können Sie keine Leistungen aus unserem Umfang beziehen.

– Fahrzeugreinigung

Sofort nach der Reparatur wird Ihr Auto innen und außen gesäubert. Ihr Fahrzeug wird nach der Reparatur gereinigt übergeben. Die Fahrzeugreinigung kann nicht ohne Reparatur in Anspruch genommen werden.

– Anwaltstelefon

Für Rat und Tat stehen Ihnen unsere erfahrenen Partneranwälte telefonisch und persönlich zur Verfügung. Eine kostenlose und unverbindliche Beratung ist nur nach Rücksprache via unserer Serviceline möglich. Die kostenlose und unverbindliche Beratung im Rahmen dieser Vereinbarung ist nur bei einem von KFZ Pflaster genannten Rechtspartner möglich. Für die Leistung bzw. Empfehlungen dieses Anwaltes übernimmt KFZ Pflaster keine Haftung. Die Beratungsleistungen können pro Kunde höchstens zwei mal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

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Vertragspartner

Unser Ziel ist es, jedem Kunden in jedem Schadenfall eine optimal Betreuung entsprechend seinem Paket anbieten zu können. Dazu gehören auch unsere speziell ausgewählten Partnerwerkstätten, bei denen wir auf hohe Qualität achten und diese auch laufend überprüfen. Wir vermitteln ausschließlich ausgewählte österreichische KFZ- Fachwerkstätten, Partnerunternehmen und Partner. Dadurch ist es möglich, Ihnen das beste Service auf höchstem Niveau bieten zu können. Unsere Mitarbeiter sind in ständigem Kontakt mit unseren Partnern und gewährleisten dadurch ein hohes Maß an Service- und Qualitätsvorteilen. Einen Überblick über unsere Vertragspartner erhalten Sie unter 0800/80 90 20. Dadurch finden Sie den optimalen Partner in Ihrer Nähe und stellen einen reibungslosen Ablauf im Schadensfall sicher.

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Informationen für Einzelkunden, die direkt mit KFZ Pflaster einen Vertrag geschlossen haben: (Gilt nicht für Kunden, die das Service von KFZ Pflaster über ihren Makler/ihre Versicherung in Anspruch nehmen.)

Beitragszahlung

Die Beitragszahlung ist jährlich oder vierteljährlich möglich und jeweils im Vorhinein zu entrichten. Die Beitragszahlung ist ausschließlich mittels unterschriebenen Einziehungsauftrag oder mit weiteren Gebühren von Euro 5,- auch per Erlagschein (jährlich) möglich!

Beendigung des Vertrages

Der Antragsteller hat das Recht, ohne Angabe von Gründen zu jedem Quartalsende seine Mitgliedschaft bei KFZ Pflaster zu beenden. Die Kündigung muss 3 Wochen vor Ablauf des laufenden Quartals bei KFZ Pflaster eingegangen sein (Poststempel). Die Beendigung hat schriftlich zu erfolgen und ist erst gültig, wenn sie durch KFZ Pflaser bestätigt wurde. Ebenfalls hat KFZ Pflaster das Recht, ohne Angabe von Gründen zu jedem Quartalsende den Vertrag des Antragstellers im Paket zu kündigen. Hat der Kunde die Leistungen von KFZ Pflaster direkt im Schadenfall in Anspruch genommen und ist erst durch diesen Schaden Kunde geworden, erklärt er sich hiermit auf 1 Jahr gebunden!

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden dem Antragsteller € 5,- in Rechnung gestellt und mit dem nächsten Lastschriftverfahren eingehoben.

Preise

Die angegebenen Beiträge bzw. Mitgliedschaftsgebühren gelten bis auf Widerruf. Sämtliche Beiträge verstehen sich und sind in Euro angegeben.

Berechtigung zum Bankeinzug lt. Antragsformular

Für das Paket SB-Retter wird ein Beitrag von € 9,00 pro Vierteljahr bzw. €36,00 pro Jahr wie vereinbart eingezogen.

Der Kunde beauftragt die Firma KFZ Pflaster widerruflich zum Einzug der im Antrag ausgezeichneten Beiträge vom Konto des Kunden mittels Lastschrift. Der Kunde ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto keine erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Einspruch gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, nicht möglich ist. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem Kunden und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Ein Widerruf dieses Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Einlangens bei der kontoführenden Stelle. Vom Widerruf wird der Kunde die oben angeführte Firma gleichzeitig benachrichtigen. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen“. Dieser Vertrag endet automatisch mit der Kündigung durch einen der beiden Vertragspartner, wobei die Servicepflicht der Firma KFZ Pflaster in diesem Fall sofort eingestellt wird.

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Datenschutz

Wir versichern unseren Kunden, persönliche Daten, die uns bei Unterzeichnung des Antrages überlassen werden, absolut vertraulich zu behandeln. Wenn Sie sich für KFZ Pflaster entschieden haben, benötigen wir von Ihnen alle persönlichen Daten, welche ausführlich im jeweiligen Antrag (Privat- u. Firmen- Pakete) beschrieben werden.

Wir verkaufen keine persönlichen Daten und überlassen Ihre Daten keinen Dritten. Wir verwenden die angegebenen Daten im Sinne unserer Kunden lediglich für interne Zwecke (z.B.: um ein funktionierendes Hol- u. Bringservice zu bieten). Sämtliche Daten aus Anträgen, Anfragen, Schadensfällen oder sonstigen tagesgeschäftlichen Abwicklungen werden elektronisch gespeichert und nur für Zwecke der Firma KFZ Pflaster und deren Kunden verwendet. Es werden keine Daten an Dritte, insbesondere Werbefirmen und Adressverlage weitergegeben. Ein ausdrücklicher Hinweis bzw. die Ausübung des Widerspruchsrechtes des Kunden betreffend der Datenweitergabe an Adressverlage gem. § 151 Abs.5 GewO ist daher nicht notwendig.

Erfüllungsort/Gerichtsort

Erfüllungsort und Gerichtsort ist Oberösterreich. Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

Sprache

Die Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch. Diese AGBs sind gültig ab 01.04.2011